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Sind wir dem politischen Islam ausgeliefert?

Nachdem der VfGH das Kopftuchverbot in Volksschulen gekippt hat, verzichten die Länder auf eine Verlängerung der Regelung für Kindergärten. Ein Kniefall vor dem politischen Islam.

Ein Feiertag der Freiheit.

Das Kopftuchverbot ist Geschichte. Endlich! Nachdem der Verfassungsgerichtshof schon vor zwei Jahren das Verhüllungsverbot an Volksschulen als verfassungswidrig aufgehoben hat, will man dem auf Landesebene nun zuvorkommen. Eine gleichlautende Regelung für Kindergärten soll nicht verlängert werden.

Was für ein Feiertag! Offenheit und Toleranz als grundlegendes Wertefundament unserer elementaren Bildungseinrichtungen haben obsiegt! Religionsunmündige muslimische Frauen im Alter von 1 bis 10 Jahren werden bald wieder selbstbestimmt ihrem inneren Kompass, tiefer religiöser Überzeugung, folgen dürfen. Gierig-lüsterne Blicke der 1 bis 10-jährigen Männer prallen sodann wieder am heiligen Stoff von Kopftuch, Hijab und Co. ab – chancenlos die Reinheit der 1 bis 10-jährigen Frauen zu beflecken.


Triebgesteuert.

Wobei der Nutzen hier natürlich kein Einseitiger ist.

Werden die, fleischlich so schwachen, 1 bis 10-jährigen Männer doch davor bewahrt als willenlose Subjekte ihrer Triebe in Versuchung geführt zu werden. Wozu auch? Zwangsheirat ist schließlich erst ab 13 üblich.

Zudem hat das Kindergarten- und Volksschul-Kopftuch natürlich überhaupt nichts mit der fundamental-religiösen Haltung der Eltern von 1 bis 10-jährigen Frauen zu tun – oder überhaupt mit der Religion. Wie das Höchstgericht weiß, gibt es da eine ganze Vielfalt an „Deutungsmöglichkeiten“[1].

So darf etwa die „kulturelle Dimension“ nicht unbeachtet bleiben. Für viele Zuwanderer aus reaktionären, patriarchalen, anti-demokratischen und bildungsfeindlichen Gesellschaften – oftmals von Krieg, Bürgerkrieg, Terrorismus und religiösen Auseinandersetzungen zerrissen – gehört die Verhüllung der Frau schlicht zur kulturellen Mitgift ihrer geliebten Heimat.

In den Westen auszuwandern, um sich das Leben einfacher, schöner und vor allem sicherer zu machen, muss doch nicht bedeuten das Gute und Schöne von früher zu verleugnen. Vor allem nicht, wenn‘s um so angenehme Aspekte wie den „Schutz“ der Frau geht.

Hm, warum erinnert mich das gerade an die russische „Spezialoperation“ zur „Befreiung der Ukraine“, oder überhaupt an „Schutzgeld“, „Schutzhaft“ oder „Schutzbehauptung“??? Immerhin, im Land der historischen Bürde (mea culpa!), wird es kaum jemand wagen „Unser Land, unsere Regeln einzufordern“. „Unser Geld, eure Regeln – bitte sehr und Dankeschön“ muss das heißen, im obligatorisch gut-menschlichen Ton.



Frauen-Nachwuchs.

Und eines darf man natürlich auf keinen Fall vergessen: Wie der Verfassungsgerichtshof zu Recht in seiner Begründung zum 2020er Erkenntnis[1] ausführt, könnte ein Verbot des muslimischen Kopftuchs dazu beitragen, dass Eltern ihrem Frauen-Nachwuchs, im Alter von 1 bis 10, den Zugang zur Bildung verwehren oder zumindest beschneiden, was der Inklusion natürlich total abträglich wäre.

Der damit vom Gericht implizierte, religiös motivierte Bruch unserer Gesetze (Schulpflicht) wird dabei offensichtlich stillschweigend zur Kenntnis genommen.

Wer will sich schon mit einer Religion anlegen oder Gott bewahre(!) – ich komme nochmals darauf zurück - unsere „Regeln“ einfordern?

Einfacher ist es da allemal, dem Druck nachzugeben und Kleidungsvorschriften der Mullahs, Muftis und Gotteskrieger in Brennpunktschulen und Kindergärten faktisch zum Standard zu erklären.

Macht auch Sinn, also für die Mullahs, Muftis und Gotteskrieger. Denn nur wenn „gläubige“ muslimische Frauen im Alter von 1 bis 10 am Kopftuch erkennbar sind, lassen sich jene muslimischen Frauen im Alter von 1 bis 10 Jahren ausmachen, die noch etwas gesellschaftliche „Nachhilfe“ nötig haben, um auf den rechten Weg zu finden.

Geschweige denn, ungläubige Frauen im Alter von 1 bis 10 Jahren. Man will ja wissen mit wem man sich anfreundet und umgibt, denn nur durch Aus- und Abgrenzung kann Inklusion auch wirklich gelingen!

Bevor ich aber jetzt in den Sarkasmus abrutsche, seien natürlich auch ein paar ganz handfeste und praktische Überlegungen erwähnt, warum Frauen im Alter von 1 bis 10 Jahren Kopftuch tragen sollten: Im Sommer zum Beispiel, wenn‘s so richtig heiß ist, da gibt’s doch kaum etwas Besseres, als ein luftig lockeres Tuch eng um den Kopf geschnallt, oder halt einen schönen schwarzen Hijab, um nicht zu überhitzen. In aller Klarheit!

Und weil das alles so ein Schwachsinn ist, jetzt in aller Klarheit und ganz kurz: 1 bis 10-jährige „Frauen“ und „Männer“ sind in unserem Land noch immer Kleinkinder bzw. kleine Mädchen und Buben. Keine Subjekte kranker religiöser Ideologien, keine Projektionsflächen für verquere Vorstellungen von Frömmigkeit, Geschlechterapartheit, Politik oder sonstigem. Als wehrhafte liberale Demokratie muss es daher unser oberstes Ziel sein, diese Kinder – idealerweise im gesamten öffentlichen Raum, zumindest aber in öffentlichen Einrichtungen – vor dem Zugriff zwanghafter Ideologien zu schützen. Und zwar so lange bis sie mündig genug sind, sich tatsächlich selbst zu entscheiden.

Zwar begründet das Höchstgericht seine Erkenntnis im Kern mit der Ungleichbehandlung unterschiedlicher Religionen, die lange Aneinanderreihung sinnentleerter Rechtfertigungsversuche lässt jedoch tief blicken auf das was es in Wahrheit ist: Ein Kniefall vor dem organisierten politischen Islam in Österreich. Anstatt sich mit seinen Vertretern, Netzwerken und Sponsoren anzulegen, liefern sie ihnen gerade jene aus, die den Schutz unserer republikanischen Institutionen am meisten bedürfen. Die Kinder.

Ich bin jedenfalls stolz darauf als Abgeordnete für den Schutz der Kinder und damit für das Verbot des Kinder-Kopftuchs gestimmt zu haben und appelliere inständig an alle, die jetzt im Hohen Haus Verantwortung tragen, ehestmöglich eine Nachfolgeregelung zu schaffen, um unsere Kinder – alle Kinder – vor religiösen Zwangsfantasien zu schützen.

[1] https://www.vfgh.gv.at/medien/Verhuellungsverbot_an_Volksschulen_ist_verfassungswid.de.php


(Kolumne erschienen auf exxpress.at am 27.05.22)





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